Zivilgesellschaft

1999 wurde in Usbekistan ein Gesetz zur Arbeit von NGOs verabschiedet. Von den etwa 556 (Stand 01.01.2020) registrierten nationalen Nichtregierungsorganisationen im Land, sind etwa 10% tatsächlich aktiv. Sie sind in hohem Maße von ausländischer Finanzierung abhängig. Nach den Ereignissen in Andischan setzte eine Welle von «freiwilligen» Schließungen der NGOs ein. Zahlreiche ausländische NGOs mussten das Land verlassen. Nun kehren erste ausländische Organisationen zurück: Es sind 29 Filialen der internationalen NGOs in Usbekistan aktiv (Stand Dezember 2019). Allerdings ist der Weg zur Zulassung einer NGO nach wie vor steinig und oft frustrierend sowohl für inländische wie auch internationale Organisationen. 2020 wurde wieder eine Menschenrechtsorganisation zugelassen. Aber das Regime mischt sich in den Zulassungsprozess auf direktem Wege ein aber es gibt auch weit subtilere Methoden, die NGO-Szene gefügig zu machen, z.B. durch ein Engagement der Präsidententochter im Nichtregierungssektor.

In Usbekistan gibt es nach staatlichen Angaben (Stand 1.1.2015) 1.400 Massenmedien, darunter 970 Zeitungen und Zeitschriften, über 100 elektronische Medien (Nachrichtenagenturen, Fernseh und Radiostudios, FM-Stationen etc) und über 340 Internetmedien. Die Situation der Medien in Usbekistan ist dennoch sehr schwierig. Obwohl im Mai 2002 die staatliche Zensur formal abgeschafft wurde, werden unabhängige Journalisten weiter schikaniert und Selbstzensur ist verbreitet. Öffentliche Kritik an der Regierungspolitik in den Medien findet kaum statt. Live-Übertragungen im usbekischen Fernsehen sind verboten, alle Sendungen werden vorher aufgezeichnet. Das Verteilungssystem für Zeitungen und Zeitschriften ist unter staatlicher Kontrolle. Auf der Rangliste der Pressefreiheit befindet sich Usbekistan 2020 auf Platz 156 von 180. Im Dezember 1997 wurde ein Mediengesetz verabschiedet, das die Befugnisse und Pflichten von Journalisten regelt. 1999 wurde ein Erlass verabschiedet, der alle Internet-Provider zwingt, ihre Verbindungen über einen staatlichen Server laufen zu lassen. Aufgrund des technischen Fortschritts umgehen einige Anbieter diese Auflage illegalerweise. 

Die in der Verfassung vom 8. Dezember 1992 postulierten Werte wie Rede-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, aber auch politischer Pluralismus werden in der Praxis nicht umgesetzt und als Gefährdung für die Stabilität und innere Sicherheit angesehen. Politische Gegner werden verfolgt und Menschenrechtsverletzungen sind auf der Tagesordnung. Selbst wenn ab 1. Januar 2008 in Usbekistan die Todesstrafe abgeschafft wurde, sorgen Krankheiten, systematische Folter und unmenschliche Bedingungen in den Gefängnissen weiterhin dafür, dass politische Gegner nun auf «natürlichem Wege» beseitigt werden. Bis 2016 schreckte das Regime auch vor Ermordung von Oppositionellen im Ausland nicht zurück. Berüchtigt ist das Arbeitslager Dschaslyk, in dem Gefangene aus politischen und religiösen Gründen festgehalten wurden. Es wurde erst im Herbst 2019 nach 20 Jahren «Betrieb» geschlossen.

Usbekistan hat trotz der staatlichen Verfolgung eine sehr couragierte Menschenrechtszene (Uzbek German Forum for Human Rights, Ezgulik, Freedom House (geschlossen am 13.01.2006), Human Rights Society of Uzbekistan, Mazlum, Mothers Against the Death Penalty and Torture (ausgezeichnet mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis 2005), Working Expert Group Uzbekistan u.a. Die Menschenrechtssituation ist nach wie vor sehr heikel. 

Die Texte stammen vom Länderportal der GIZ, welches vom Netz genommen ist. Der Verfasser ist Dr. Bahodir Sidikov, geb. 1970 in Taschkent. Studium d. Arabistik, Islamwissenschaft und Geschichte des Nahen Ostens in Sankt Petersburg Die GIZ und der Autor ist informiert worden, dass die Infos auf meiner touristischen Länderseite zu Usbekistan veröffentliche.